Die Wahrung der Menschenrechte bildet für LEONHARD WEISS die Grundlage der gesellschaftlichen Verantwortung. LEONHARD WEISS verpflichtet sich zur Einhaltung der Menschenrechte auch innerhalb der Lieferkette. Unser Bekenntnis hierzu haben wir in unserer Grundsatzerklärung niedergeschrieben.
Seit 2021 bekennen wir uns zur Initiative des UN Global Compact und deren Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.
Seit 1. März 2015 gilt unternehmensweit der LEONHARD WEISS-Verhaltenskodex. Er erläutert die generellen Prinzipien unseres Handelns untereinander, mit Lieferanten und Nachunternehmern sowie Auftraggebern und sonstigen Dritten. Die Pflichten des „Verhaltenskodex der LEONHARD WEISS-Gruppe“ gelten verbindlich für alle Mitarbeiter der LEONHARD WEISS-Gruppe einschließlich aller verbundenen Unternehmen in Deutschland und im Ausland.
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LEONHARD WEISS achtet auf gesetzestreues Verhalten sowie auf die Einhaltung sozialer und ethischer Mindeststandards. Der „Verhaltenskodex für Nachunternehmer, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner“ und die darin enthaltende „Grundsatzerklärung“ erläutern diejenigen Prinzipien, die aus Sicht von LEONHARD WEISS wesentliche Grundlage jeder Zusammenarbeit sind. Mit der vertraglichen Abrede verpflichten sich unsere Nachunternehmer, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner diese Prinzipien einzuhalten. Download
Gemeinsam mit Ihnen wollen wir den Grundstein für eine vertrauensvolle und langfristige Geschäftsbeziehung legen. Wir bauen auf Ihre Mithilfe!
Sie haben Kenntnis von konkreten Hinweisen auf Compliance-Verstöße,
die LEONHARD WEISS betreffen und möchten dies melden?
Bitte zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Ihnen ist eine Menschenrechtsgefährdung oder -verletzung oder eine Umweltrechtsgefährdung oder -verletzung bei einem Zulieferer von
LEONHARD WEISS aufgefallen? Dann können Sie hier anonym einen Hinweis
über das LEONHARD WEISS–Meldetool geben.