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ECM - ZERTIFIZIERTES INSTANDHALTUNGSMANAGEMENTSYSTEM

Der beste Garant für die kontinuierliche und umfassende Betriebssicherheit von Eisenbahnfahrzeugen ist die regelmäßige und rechtskonforme Durchführung einer Instandhaltung. Um dies zu gewährleisten, übernehmen wir als langjährige Experten auf diesem Gebiet für Sie die Instandhaltungsverantwortung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779. Nach dieser EU-Verordnung muss allen schienengebundenen Fahrzeugen (12-stellige Fahrzeugnummer) eine ECM zugeordnet sein.
Mit LEONHARD WEISS haben Sie einen zuverlässigen und starken Partner mit hoher Präzision und starker Kompetenz an Ihrer Seite. Wir bieten Ihnen die Nutzung unseres zertifizierten Instandhaltungsmanagementsystems nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 – Anhang II. an. Konkret übernehmen wir die ECM-Managementfunktionen I und II für Sie und untervergeben bzw. überwachen die ECM-Funktionen III und IV in Ihrem Hause.

ECM Flyer

Zusätzlich bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
  • Obligatorisch: Erst- und Folge-Auditierungen vor Ort oder Remote sowie Ausstellen von Bescheinigungen
  • Optional: Schulungen und weitere Beratungsdienstleistungeny
  • Optional: ECM IV-Instandhaltungserbringungsfunktion
  • Optional: Bewertung von Änderungen an Schienenfahrzeugen

Erläuterungen zu den ECM-Funktionen:

A) ECM I – MANAGEMENTFUNKTION
Der ECM I hält ein funktionierendes und zertifiziertes Instandhaltungs-Managementsystem (im Folgenden „IH-MS“) vor, um die sichere Instandhaltung der im IH-MS gemeldeten Eisenbahnfahrzeuge zu gewährleisten. Dazu setzen wir bei LEONHARD WEISS alle Anforderungen der oben genannten Durchführungsverordnung um, zu denen u. a. die nachfolgenden Elemente gehören:
  • Prozessmanagement
  • Risikobewertungsdurchführung
  • Festlegungen von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen
  • Informationsfluss
  • Untervergabe und LEONHARD WEISS-Zertifizierung der ECM-Funktionen III und IV
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess


B) ECM II – INSTANDHALTUNGSENTWICKLUNGSFUNKTION
Der ECM II stellt sicher, dass die vom ECM I vorgegebenen Prozesse bzgl. Änderungen an Eisenbahnfahrzeugen konform umgesetzt werden und dass die gesamte erforderliche (technische) Dokumentation erstellt wird sowie vollständig bzw. aktuell ist. Im Fokus stehen u. a. die nachfolgenden Punkte:

  • Einstufung von sicherheitskritischen und sicherheitsrelevanten Bauteilen und die Sicherstellung, dass die Kritikalität bei allen relevanten Prozessen berücksichtigt wird
  • Risikobewertung von Änderungen an Eisenbahnfahrzeugen
  • Gewährleisten der Vollständigkeit und Aktualität der Dokumentation (Prüfbuch mit Dokumenten, Signifikanzprüfung usw.)
Wir informieren Sie, sobald rechtliche bekannte Änderungen an Ihren Eisenbahnfahrzeugen durchgeführt werden müssen, begleiten Sie bei Änderungen an ihren Eisenbahnfahrzeugen und stellen die für das Regelwerk sowie für die Instandhaltung notwendigen Unterlagen bereit.


C) ECM III – FUHRPARK-INSTANDHALTUNGSMANAGEMENTFUNKTION UND ECM IV - INSTANDHALTUNGSERBRINGUNGSFUNKTION
Wir bescheinigen im Rahmen von Audits und Dokumentenprüfungen, dass Sie oder auch ein von Ihnen beauftragter Nachunternehmer die Anforderungen der ECM-Funktionen III und IV erfüllen und Sie somit Ihren Tätigkeiten rechtskonform nachgehen können.


D) OPTIONALE LEISTUNGEN DURCH DIE GLEISBAUTECHNIK-WERKSTATT VON LEONHARD WEISS (ECM IV)
Zusätzlich bieten wir in unserem Hause auch die Instandhaltungserbringungsfunktion in unserer Gleisbautechnik-Werkstatt an. Hierzu können Sie jederzeit eine Anfrage an uns richten.

IHRE ZENTRALEN ANSPRECHPARTNER

Sie haben noch Fragen oder wünschen weitere Informationen zu unserem breit gefächerten Leistungsspektrum? Bitte zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Ansprechpartner Helmut Häberlein
Ansprechpartner Jan Bramenkamp